Fotomotiv Schülerinnen auf dem Schulhof Blick auf den Altbau

Schul- und Hausordnung


(laut Beschluss der Schulkonferenz vom 02. November 2022)


Vorbemerkung


Das Zusammenleben einer großen Anzahl jugendlicher und erwachsener Menschen in einer Schule bedarf einer allgemeinen Ordnung, zum Schutz des Einzelnen und zur Erhaltung persönlicher Freiräume.

Die Schulleitung ist für diese Ordnung verantwortlich, aber sie ist nur wirklich zu erreichen, wenn die Regeln des Zusammenlebens von allen akzeptiert und beachtet werden.

Regelverstöße werden durch pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen im Sinne der Verordnungen geahndet.

Das Ziel dieser Schulordnung ist einzig und allein, jedem Einzelnen in der Oranienschule seine persönlichen Rechte zu sichern und seine Sicherheit zu garantieren. Jeder Schüler soll sich in der Schule wohl fühlen und sagen können: „Das ist meine Schule“.

1. Vor Schulbeginn


Zwischen 07.00 Uhr und 07.15 Uhr werden die Zugänge zum Hof - mit Ausnahme des rechten großen Tores - und das Hauptgebäude geöffnet. Westgebäude und Seitengebäude werden um 7.55 aufgeschlossen.

Die von der Klassenleitung beauftragten Schülerinnen und Schüler holen kurz vor Beginn des Unterrichts (vor der 1. Stunde nicht vor 7.50 Uhr) das Klassenbuch vor dem Sekretariat und den Klassenschlüssel im Sekretariat und bringen beides direkt nach Unterrichtsschluss dorthin zurück.

Alle Schüler warten bis zum Klingelzeichen um 7.55 Uhr im EG des Hauptgebäudes oder im Hof. Dann schließt der Schlüsseldienst den Klassenraum auf. Bei Unterrichtsbeginn zur 2. oder 3. Stunde dürfen die Klassenräume auch erst fünf Minuten vor Beginn ihres jeweiligen Unterrichts aufgeschlossen werden.

Die Fachräume werden von den jeweiligen Lehrern aufgeschlossen. Grundsätzlich ist Schülern der Aufenthalt in Fachräumen ohne Lehrer untersagt.

2. Parken auf dem Schulgelände


Schüler können keinen Pkw auf dem Schulhof abstellen. Eine Sondergenehmigung aus gesundheitlichen Gründen kann nur der Schulleiter auf schriftlichen Antrag erteilen.
Nur bei besonderen Veranstaltungen ist der Schulhof durch die Schulleitung für Eltern und Gäste zum Parken freigegeben.

Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, können dieses im Schulhof in den Fahrradständern vor dem Hauptgebäude abstellen. Der Versicherungsschutz ist nur gewährleistet, wenn das Fahrrad am Ständer angekettet ist. Schüler, die mit einem Motorrad oder Motorroller zur Schule kommen, müssen diese kippsicher und abgeschlossen im rechten Durchgang zur Karlstraße (nördlich vom Westgebäude) abstellen. Sie dürfen auf dem Schulhof nur im Schritttempo fahren und niemanden gefährden.

Beim Ein- und Ausfahren ist äußerste Rücksichtnahme geboten.

3. Verhalten während der Pausen


Nach Unterrichtsschluss in der 2. bzw. 4. Stunde begeben sich alle Schüler der Sekundarstufe I auf den Schulhof. Schüler der Oberstufe dürfen sich während der Pausen auch in den Klassenräumen aufhalten. Die Bedienung des smartboards ist den Schülern nur im Beisein des Lehrers gestattet. Außerdem ist im Westbau der 1. Stock als Aufenthaltsbereich für die Oberstufe vorgesehen.

Schüler der Oberstufe (E – Q4) können in Freistunden und in den Pausen den Schülerarbeitsraum „Roter Salon“ im Verwaltungsgebäude für ihre Vor- und Nachbereitung von Unterricht nutzen. In der Bibliothek darf nicht gegessen werden. Für die Benutzung der Bibliothek gilt eine Sonderregelung. Auf keinen Fall dürfen Bibliotheksbücher mitgenommen werden, auch nicht vorübergehend. Schüler der Mittelstufe können in Freistunden am Nachmittag ebenfalls den Schülerarbeitsraum nutzen.

Die Genehmigung zum Verbleib in den Räumen kann im Einzelfall widerrufen werden.

Lernmittel für den Unterricht in Fachräumen oder den Sportunterricht werden mit in die Pause genommen.

Für Regenpause bitte entsprechende Regelung beachten.

Schüler, die am Mittagstisch in der Cafeteria teilnehmen, stellen ihre Taschen im Vorraum in den Regalen ab und lassen ihre Jacken in der Garderobe.

4. Vermeiden von Unfällen


Das Verhalten der Schüler untereinander soll von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt sein, so dass es zu keinen Verletzungen körperlicher und seelischer Art kommt.

Verboten sind:

  • Das Ballspielen (außer mit Softbällen, soweit niemand gefährdet wird).
  • Das Raufen, Schneeballwerfen und Schlittern auf dem Schulhof.
  • Das Mitbringen von Gegenständen, die andere gefährden können (z.B. Messer).
  • Das Rollschuhlaufen, Skateboarden, Rollerfahren

  • Das Freitheater ist eine Zone zum Ausruhen, hier sind das Rennen und Ballspielen verboten.

    Alle Unfälle, Bedrohungen und außergewöhnlichen Vorkommnisse sind sofort der Aufsicht führenden Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.

    Die Schüler verhalten sich im Klassenraum so, dass Gefährdungen von Personen und Sachbeschädigungen vermieden werden.

    5. Vertretung


    Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Klassenraum, erkundigt sich der Klassensprecher sofort im Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat. Vertretungsstunden sind den Schülern im „Vertretungskasten“ im Hauptgebäude angezeigt oder werden ihnen durch Lehrer der Klasse bzw. die Schulverwaltung mitgeteilt. Von allen Schülern wird erwartet, dass sie gestellte Aufgaben auch bei der so genannten Queraufsicht sorgfältig und ruhig im Klassenraum erledigen.

    6. Ordnung in der Schule


    Jeder Schüler hat sich auf dem Schulgelände so zu verhalten, dass niemand in seinen weltanschaulichen und sittlichen Werthaltungen beeinträchtigt wird. Das gilt insbesondere für die Kleidung, das Tragen von Emblemen und die Zurschaustellung besonderer modischer Attribute.

    Das Verhalten im Schulgebäude darf keine Beschädigungen von Gegenständen verursachen. Inventar und Mobiliar müssen pfleglich behandelt werden. Falls irgendwelche Beschädigungen auftreten oder aufgetreten sind, sind diese nach Bekanntwerden sofort dem Fachlehrer, dem Klassenlehrer, dem Sekretariat oder dem Hausmeister zu melden.

    Für die Sauberhaltung des Schulhofes sind die Schüler mit verantwortlich. Dafür wird ein Ordnungsdienst („Hofdienst“) eingerichtet.

    Während des Unterrichts sind grundsätzlich Essen, Trinken und Kaugummikauen untersagt.

    Digitale Endgeräte (Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops etc.) dürfen innerhalb des Schulgebäudes und auf dem Schulgelände von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 bis 14:00 Uhr nicht benutzt werden.

    Während der Pausen gilt für alle Jahrgangsstufen ein Verbot digitaler Endgeräte auf dem Schulhof sowie auf den Gängen. (Ausnahme: Arbeitsbereich der Oberstufe im Westbau)

    Eine Ausnahme gilt für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, die ihr digitales Endgerät als medizinisches Hilfsmittel benötigen. Dies betrifft beispielsweise Schülerinnen und Schüler mit Seh- oder Hörbehinderung, Herz-Kreislauferkrankungen oder Diabetiker*innen mit entsprechendem Attest.

    Für den Unterricht gelten für die Jahrgangsstufen 9 – Q-Phase die Regeln für die Nutzung eines digitalen Endgerätes im Unterricht (siehe Download-Bereich des Intranet).

    Während Klassenarbeiten und Klausuren sind digitale Endgeräte generell untersagt.

    Die Schülerinnen und Schüler der E-Phase und Q-Phase dürfen digitale Endgeräte (Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops etc.) auch in den Freistunden zu schulischen Zwecken nutzen.

    Es gelten generell die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte sowie dem Recht am Bild. Bei Verstoß gegen die Regeln wird das Gerät eingesammelt und kann nach Unterrichtsschluss im Sekretariat gegen Unterschrift abgeholt werden. Bei wiederholten Verstößen erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern.

    Jede Klasse ist für die Ordnung in ihrem Klassenraum verantwortlich. Besonders am Ende des Vormittags soll der Raum sauber verlassen werden. In der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum werden den Schülern von dem jeweiligen Lehrer einige Minuten zum Aufräumen zur Verfügung gestellt. Die Stühle werden hochgestellt, die Tafel gesäubert, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Die Tür wird abgeschlossen.

    Die Klasse ist für ihren Schlüssel zum Klassenraum verantwortlich. Wenn der Schlüssel verloren geht, muss er aus der Klassenkasse bzw. von dem dafür verantwortlichen Schüler ersetzt werden.

    Es wird eindringlich davor gewarnt, Wertsachen oder größere Geldbeträge in die Schule mitzubringen. Es gibt keine Haftung der Schule bei Verlust mitgebrachter Gegenstände. Das gilt auch für Wertsachen (z.B. Musikinstrumente).

    Fundsachen können im Schulsekretariat oder beim Hausmeister abgegeben werden. Sie werden dort bis zu drei Monaten aufbewahrt und dann an das Städtische Schulamt gegeben

    7. Alarm


    Bei Ertönen des Alarmzeichens langanhaltendes verstärktes Klingeln oder Sirenenton verlassen alle Schüler und Lehrer unverzüglich und geordnet auf dem jeweils vorgegebenen Fluchtweg das Schulgebäude. In jedem Unter- richtsraum hängt ein Wegeplan für diesen Notfall.

    Die Türen des Neubaus zur Karlstraße hin sind nur bei akuter Gefahr als Notausgänge zu nutzen; sie müssen normalerweise aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben.

    Auch die Feuertreppen im Westgebäude und im Hauptgebäude auf der Nordseite dürfen von Schülern nur im Fall eines Alarms benutzt werden.

    8. Verlassen des Schulgeländes


    Schüler der Oberstufe (E bis Q4) dürfen die Schule in den Pausen und in Zwischenstunden verlassen.

    Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 ist in den Vormittagspausen und evtl. Zwischenstunden das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich untersagt. Auf schriftlichen Antrag der Eltern kann dem Schüler/der Schülerin ab der Jahrgangsstufe 7 für die Mittagspause (der Wochentag ist anzugeben) das Verlassen des Schulgeländes gestattet werden. Der vom Klassenlehrer genehmigte Antrag ist in Kopie stets mitzuführen und auf Verlangen der Aufsicht vorzuzeigen. Die Gestattung kann versagt werden, wenn dies geboten erscheint. Die Gestattung gilt für ein Schulhalbjahr.


    Es wird darauf hingewiesen, dass Schüler beim Verlassen des Schulgeländes (mit Ausnahme des Schulweges) nicht unfall- oder haftpflichtversichert sind.



    *Die Bezeichnungen Schüler und Lehrer beziehen sich immer auch auf Schülerinnen und Lehrerinnen.